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Online-Marketing

von Joern am 19. Sep. 2013 | Keine Kommentare

Online-Marketing (auch E-Marketing oder Internetwerbung genannt) sind alle Marketing-Maßnahmen, die mit Hilfe des Internets erfolgen können. Teilgebiete sind klassische Bannerwerbung, Suchmaschinen-Marketing, E-Mail-Marketing und -Werbung und Affiliate-Marketing.

Das Online-Marketing ist ein Teilgebiet der Kommunikationspolitik.

Website

Die Gestaltung und der thematische Aufbau einer Unternehmenswebsite (Ihres Internet Auftritts) ist zentraler Bestandteil des Onlinemarketings.

Die Unternehmenswebsite dient dabei sowohl der Kundenbindung, als auch zur Werbung neuer Kundenkreise.

Banner-Werbung

Die Schaltung von klassischer Online-Werbung in Form von Werbebannern, Pop-ups und Layer Ads, die auf die Dienstleistungen und Produkte des Werbetreibenden aufmerksam machen sollen.

Online Video Advertising

Videowerbung bietet Werbebotschaften in audio-visueller Aufbereitung und ist mit Fernsehspots vergleichbar.

Suchmaschinen-Marketing

Mit Suchmaschinen-Marketing (Abk. SEM, engl. Search Engine Marketing) bezeichnet man im Allgemeinen alle Maßnahmen, die auf die gute Auffindbarkeit einer Webpräsenz auf den Ergebnisseiten von Suchmaschinen hinzielen. Dies wird erreicht durch:

  • die Schaltung von bezahlten Suchmaschinen-Ergebnissen in Google (Google AdWords), Yahoo (Yahoo Search Marketing) und Microsoft Network (Microsoft adCenter) sowie anderen Suchmaschinen.
  • Suchmaschinenoptimierung (Abk. SEO, engl. Search Engine Optimization)

E-Mail-Marketing

Marketing durch E-Mails. E-Mail-Marketing ist das Äquivalent zu Direktmarketing im Offline-Bereich, also Postversand von Werbemitteln.

Der Versand von Werbung per E-Mail unterliegt rechtlichen Beschränkungen. In Deutschland regeln verschiedene Gesetze den Versand und bestimmte Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails (z. B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, enthält in § 7 über unzumutbare Belästigungen Bestimmungen zur „Werbung unter Verwendung von […] elektronischer Post“ und das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, EHUG, bestimmt, dass bestimmte Impressumsangaben in einer geschäftlichen E-Mail enthalten sein müssen), in Österreich regelt das Telekommunikationsgesetz (TKG) und in der Schweiz das Fernmeldegesetz (FMG) diese Form der Werbung. So ist seit 1. März 2006 auch als Spamming zu verstehen, wenn im Business-to-Business-Bereich mit unverlangten E-Mails geworben wird.

Affiliate-Marketing

Beim Affiliate-Marketing nutzt der Marketing-Betreiber eine Vielzahl von Partnern (engl. Affiliates), um seine Dienstleistung oder sein Produkt zu vermarkten. Vorteil ist die Verteilung des Marketing-Aufwandes auf mehrere Partner, die nur für Erfolg vergütet werden.

Es gibt verschiedene Vergütungsversionen:

  1. Pay per Lead: für die Generierung eines Kundenkontaktes (z. B. Eintragen in einen Newsletter-Verteiler oder Bestellung eines Kataloges)
  2. Pay per Click: für jeden Klick auf ein auf der Website oder in der E-Mail des Affiliates angegebenen Links oder Banners.
  3. Pay per Sale: für jeden Verkauf, der über die Werbemaßnahme des Affiliates zustandekommt, wird ein Festbetrag oder eine prozentuale Beteiligung am Verkaufspreis vergütet

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